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691. [Leistung] Sterbefall; Anzeige  
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime…  
692. [Leistung] Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister  
Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.  
693. [Leistung] Statistiken; Führung durch die Gemeinde  
Gemeinden können zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kommunale Statistiken führen.  
694. [Leistung] Standortberatung; Beratung durch Kommune  
Landratsämter, Städte und Gemeinden können Unternehmer u.a. bei der Suche nach einem geeigneten Standort unterstützen.  
695. [Leistung] Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung  
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.  
696. [Leistung] Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland  
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.  
697. [Leistung] Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung  
Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.  
698. [Leistung] Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen  
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen…  
699. [Leistung] Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung  
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.  
700. [Leistung] Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung  
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.  
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