Impressum
Herausgeber
Stadt Neustadt a.d.Aisch
Marktplatz 5
91413 Neustadt a.d.Aisch
Vertreten durch:
Erster Bürgermeister Klaus Meier
Kontakt
Telefon: +49 9161 666-0
Telefax: +49 9161 666-70
E-Mail: info@neustadt-aisch.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 131 948 739
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Social media
Dieses Impressum gilt auch für folgende Social media Auftritte:
https://www.facebook.com/NeustadtAisch
https://www.facebook.com/p/Neustadthalle-am-Schloss-100063697335188/?locale=de_DE
https://www.facebook.com/schlosshofkonzerte.neustadt
https://www.facebook.com/Heimatfest-2020-2061781940793620
https://www.instagram.com/neustadtaisch_de/
https://www.instagram.com/schlosshasen_nea/
https://www.instagram.com/kindergarten_kleine_welt/
https://www.youtube.com/@StadtNeustadtAisch
1. Unsere Anforderungen an Social Media Guidelines
Die Social Media Guidelines der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch sollen allen Mitarbeitenden als Leitfaden für den Umgang mit Social Media dienen.
Bei Fragen oder Anregungen gibt das Social Media Team Auskunft:
stadtmarketing@neustadt-aisch.de, Tel. (09161) 666-142. Plattformen
Aktuell existieren folgende Social Media Angebote der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch.
https://www.facebook.com/NeustadtAisch
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https://www.instagram.com/kindergarten_kleine_welt/
https://www.youtube.com/@StadtNeustadtAischBei Bedarf werden weitere Konten bei sozialen Medien angelegt. In diesem Fall werden diese Guidelines entsprechend ergänzt.
3. Warum nutzen wir als Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch Social Media?
Soziale Medien werden heute von großen Teilen der Bevölkerung genutzt, daher sind diese ein wichtiges Informations- und Kommunikationsinstrument geworden. Auch kommunale Verwaltungen sollten sich diesen gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen und in Sozialen Medien vertreten sein. Aus diesem Grund stellt die Stadt Neustadt a.d.Aisch durch ihr Engagement in sozialen Netzwerken zeitgemäße Kommunikationskanäle für kommunale Themen zur Verfügung.
4. Unsere Ziele
- Wir möchten die Transparenz für die Bevölkerung erhöhen. Um möglichst viele Personen zu erreichen ist es wichtig, deren Bedürfnisse in Bezug auf ihre bevorzugten Kommunikationswege zu erfüllen und offen für Dialog zu sein.
- Wir möchten die Attraktivität der Stadtverwaltung steigern, unsere Bürgerorientierung verbessern und so die Identifikation und den Grad der Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Stadtverwaltung erhöhen. Der Dialog in den sozialen Medien ist hier für uns ein guter Weg.
- Für Fragen und Anregungen unserer Bevölkerung möchten wir stets offen sein. Wir sehen uns dabei als Teil einer modernen Dienstleistungskultur.
- Wir möchten die Dienstleistungen der Stadtverwaltung und die damit verbundenen Vorteile für die Bevölkerung bekannter machen.
- Wir nutzen die sozialen Medien als Unterstützung, um kommunale Themen und wichtige Inhalte der Stadtverwaltung schneller und direkter an die Bevölkerung kommunizieren zu können.
5. Grundsätze unserer Social Media Kommunikation
- Wir sind Vorbild
Unsere Kommunikationskultur in den sozialen Meiden ist stets sicher, professionell, höflich und wertschätzend. Wir sehen uns als Vorbild für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie für die Bevölkerung.
Wir repräsentieren die Stadt Neustadt a.d.Aisch. Wir treffen stets nur solche Aussagen, die konform mit den Grundsätzen der Stadtverwaltung sind und weichen von diesen nicht ab. - Wir achten auf die Netiquette
Wir pflegen einen freundlichen Umgangston und wünschen uns daher von unserem Gegenüber im Netz dasselbe. Beiträge, die gegen die Netiquette verstoßen, können von uns entfernt werden. - Wir sind transparent
Unsere Beiträge sind stets wahrheitsgetreu und vollständig. Wir achten den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte, daher werden wir nur öffentlich antworten, wenn diese gewahrt sind. Ansonsten weichen wir auf einen anderen Kommunikationsweg aus.
Mit Fehlern gehen wir transparent um, achten jedoch stets die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden. - Wir kommunizieren gleichberechtigt und regelmäßig
Wir kommunizieren stets auf Augenhöhe und wählen unsere Formulierungen wertschätzend und partnerschaftlich. Wir posten regelmäßig und achten auf die Aktualität der Inhalte. Anfragen und Dialoge werden zeitnah beantwortet. - Wir achten auf den Inhalt
Unsere Inhalte sollen einen relevanten oder interessanten Mehrwert bieten. Ein Posting ist daher niemals Selbstzweck, sondern ist stets auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet. - Wir nehmen Kritik ernst
Wir nehmen sachliche Kritik ernst und bemühen uns um eine partnerschaftliche Kommunikation.
6. Interne Grundregeln für die Nutzung von Social Media
6.1 Was uns beim Posten der Beiträge wichtig ist
- Wir achten auf die Nettiquette.
- Wir nutzen einfache, verständliche und gendergerechte Sprache.
- Wir nutzen zur Ansprache die in sozialen Medien übliche Pluralform „ihr/euch“. Jedoch sind wir sensibel für die Bedürfnisse der Bevölkerung und verwenden, wann immer angebracht, die formelle Anrede „Sie/Ihr/Ihnen“.
- Wir achten darauf, dass die Texte kurz und prägnant sind und zur Interaktion animieren.
- Wir achten auf die Aktualität der Inhalte.
- Wir achten darauf, dass die Beiträge wohl überlegt sind und den aktuellen Social Media Guidelines entsprechen.
- Wir äußern keine persönlichen Meinungen.
- Wir antworten innerhalb eines Arbeitstages (Mo-Fr).
- Wir antworten auf Anfragen, Lob und Kritik, es sei denn …
… aus Kapazitätsgründen ist es nicht möglich.
… die verantwortliche Person hält eine Antwort in Bezug auf den konkreten Dialog für unangebracht.
… es gibt Bedenken in Bezug auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. In diesem Fall werden wir versuchen, auf anderem Weg Kontakt aufzunehmen.
… es handelt sich um einen Dialog unter Social Media Nutzenden. In diesen greifen wir nur ein, um auf einen Verstoß gegen die Netiquette aufmerksam zu machen, falsche Sachverhalte aufzuklären oder Dinge richtig zu stellen.
6.2 Inhalte, die gepostet werden sollen
- Verwaltungsthemen
Aktuelles aus den Ämtern, Wirtschaftsförderung, Stellenausschreibungen, Ausbildung, Stadtinformation, Wahlen etc. - Bürgerservice
Aktuelles aus dem Bereich Verwaltung/Bürgerservice, Pressemitteilungen, Tourismus, Soziales, Jugend, Kinder, Senioren, Umwelt, etc. - Veranstaltungen und Kulturelles
Märkte, Themenmärkte, Bauernmarkt, sonstige Märkte und Veranstaltungen der Stadt Neustadt a.d. Aisch, auch in Zusammenarbeit mit der Werbegemeinschaft, NeuStadtHalle, Stadtführungen, Museen im Alten Schloss, etc.
6.3 Inhalte, die nicht gepostet werden dürfen
Nicht gepostet werden dürfen Inhalte, auf die eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- Beiträge mit diskriminierendem Inhalt (z.B.: Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus, Pornographie etc.)
- Beiträge, die dem Ansehen der Stadt Neustadt a.d.Aisch schaden:
Rechtlich unzulässige Äußerungen; vorsätzlich geschäfts- oder rufschädigende Äußerungen; Drohungen und Beleidigungen; falsche Tatsachenbehauptungen; Äußerungen, die den Betriebsfrieden gefährden; Äußerungen, die die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung unzumutbar machen - Inhalte, die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzen, gegen Gesetze, den Datenschutz oder andere Verwaltungsvorschriften verstoßen oder die sittenwidrig sind; personenbezogene Daten; Interna; Bilder ohne das ausdrückliche Einverständnis der abgebildeten Personen und der Urheberin bzw. dem Urheber.
- Gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Inhalte.
- Inhalte, die gegen den Jugendschutz verstoßen.
6.4 Empfehlung von Inhalten
Wir freuen uns über Hinweise zu Inhalten und Themen, die für die Social Media Präsenzen interessant sind. Über die Eignung der empfohlenen Inhalte entscheidet das Social Media Team.6.5 Löschen von Inhalten
Grundsätzlich werden Beiträge und Kommentare nicht gelöscht, es sei denn …
- … es gibt eine strafrechtliche Relevanz.
- … es handelt sich um rechts- bzw. sittenwidrige Inhalte, die zur Volksverhetzung aufrufen, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, pornografisch sind oder die Persönlichkeitsrechte Einzelner verletzen.
- ... es wird gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutzes verstoßen.
- … es wird wiederholt gegen die Netiquette verstoßen.
6.6 Monitoring/Analyse
Wir überwachen und analysieren unsere Social Media Accounts regelmäßig.7. Umgang mit Kritik/Krise (Shitstorm)
Inhalte, die eine unsachliche, unwahre oder beleidigende Form haben, werden von uns kritisch unter die Lupe genommen. Bei emotionalen Angelegenheiten wird sachlich argumentiert. Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte werden von uns rechtliche Schritte eingeleitet und zuständige Stellen informiert.Sollte städtisches Vorgehen oder Mitarbeitende verbal angegriffen werden, wird ein Krisenteam gebildet. Das Krisenteam aus betroffenen Mitarbeitenden, Socal Media Team, IT, Amts- und Geschäftsleitung sowie bei Bedarf des Datenschutzbeauftragten oder der Informationssicherheitsbeauftragten entscheidet gemeinsam über das weitere Vorgehen. Als Reaktion wird eine Stellungnahme herausgegeben, eine Abweichung hiervon ist nicht vorgesehen.
8. Verantwortlichkeiten
8.1 Das Social Media Team
Das Social Media Team besteht aus Mitarbeitenden des Amt 4 Stadtmarketing. Welche Inhalte in welchem Medium im Rahmen der dienstlichen Kommunikation mittels sozialer Medien veröffentlicht werden, wird vom Social Media Team festgelegt. In fraglichen Fällen hält das Social Media Team Rücksprache mit der Amts- und Geschäftsleitung, dem Datenschutzbeauftragten, der Informationssicherheitsbeauftragten sowie der IT.8.2 Social Media in Ämtern und Einrichtungen
Mitarbeitende in Ämtern oder Einrichtungen, die im Rahmen dieser Richtlinie soziale Medien aktiv oder passiv nutzen wollen, müssen in Absprache mit ihrer Amtsleitung und dem Social Media Team einen Account bei der IT beantragen. Offizielle Inhalte werden dann ausschließlich über den jeweiligen fachspezifischen, offiziellen Nutzer-Account der Stadtverwaltung gepostet.8.3 Social Media Verantwortliche
In einzelnen Ämtern oder Einrichtungen der Stadt Neustadt a.d.Aisch können Social Media Verantwortliche bestimmt werden, die für die Pflege des jeweiligen Fach-Accounts und die Einhaltung der Guidelines verantwortlich sind.Social Media Verantwortliche im Social media Team
planen und posten Inhalte für Social Media Accounts der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch.- koordinieren und kontrollieren alle Social Media Aktivitäten der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch.
- Beobachten und analysieren die Social Media Plattformen und Aktivitäten.
- Generieren eigene Inhalte und recherchieren Themen.
- Kommunizieren mit den Nutzenden der Social Media Plattformen, beobachten Diskussionen und unterstützten bei Fragen.
Social Media Verantwortliche in den Ämtern und Einrichtungen
- planen und posten Inhalte für ihren fachgebundenen Social Media Account.
- Kommunizieren mit den Nutzenden der fachgebundenen Social Media Plattformen, beobachten Diskussionen und unterstützten bei Fragen.
- holen bei Bedarf Rat und Unterstützung des Social Media Teams ein.
- Die Verantwortung für die Social Media Accounts der Ämter und Einrichtungen sowie deren operative Betreuung trägt grundsätzlich die Dienststelle.
- Bei einer operativen Betreuung der Accounts durch geschulte Mitarbeitende des jeweiligen Amtes gelten die internen Freigaberichtlinien der Dienststelle.
9. Berufliche und private Nutzung
Jeder Mitarbeitende trägt sowohl im privaten Bereich, als auch im Kontext der Arbeit bei der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch die volle Verantwortung für das eigene Handeln im Social Web.
- Das Posten offizieller Inhalte darf ausschließlich über offizielle Accounts geschehen. Auf privaten Accounts dürfen keine Inhalte gepostet werden, die den Interessen der Stadt Neustadt a.d.Aisch entgegenlaufen. Externe Kritik kann negative Folgen für die Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch haben und somit wirtschaftlichen Schaden auch für die Mitarbeitenden bedeuten.
- Social Media-Profile oder -seiten werden ausschließlich in Absprache mit der IT und des Social Media-Teams angelegt. Hierzu sollen keine personenbezogenen E-Mail-Adressen verwendet werden, sondern entsprechenden Aliase. Für die Nutzung personenbezogener Daten ist die Einwilligung des beauftragten Mitarbeitenden einzuholen.
- Ist in den Profilinformationen privater Accounts der Arbeitgeber Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch erkennbar oder ist der Mitarbeitende mit einer offiziellen Funktion bei der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch in Verbindung zu bringen, sollte ein Hinweis hinzugefügt werden, dass dieses Profil einer rein privaten Nutzung dient.
- Bei der Nutzung von Social Media Angeboten sind die allgemeinen beamten- und arbeitsrechtlichen Grundsätze zu beachten.
Neustadt a.d.Aisch, den 03.02.2026
Gez.
Das Social media Team der Stadt Neustadt a.d.Aisch
1. Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung
1.1 Elektronische Einlegung von Widersprüchen
Unmittelbare Abgabe der Erklärung über die Einlegung eines Widerspruchs in das elektronische Formular „Sicheres Kontaktformular“ über den Auftritt der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch im BayernPortal unter
https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=79108924471
1.2 Kommunikation über E-Mail
Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die von der Stadtverwaltung publizierten E-Mail-Adressen. Eine Kommunikation hierüber ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Maßgeblich ist Art. 3a BayVwVfG.
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann.
Dies wird durch die zuständigen Sachbearbeiter, insbesondere unter Berücksichtigung von Datenschutzvorschriften und Schriftformerfordernissen (z. B. förmliche Zustellung), entschieden.
Bitte beachten Sie auch Nr. 1.3 und 1.4. Weitere Informationen zur Kommunikation per E-Mail finden Sie zudem in unserer Datenschutzerklärung
1.3 Schriftformerfordernisse/Schriftformersatz
Nach Art. 3a BayVwVfG Elektronische Kommunikation sind E-Mails ohne digitale Signatur nicht rechtsverbindlich. Dies gilt auch für unterschriebene Dokumente, die uns als Anlage zu einer E-Mail eingehen, da hier Identifikation und Fälschungssicherheit nicht gegeben sind.
Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr (z. B. Widersprüche - 1.1), die grundsätzlich einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Signaturgesetz). Somit kann die Schriftform ersetzt und eine rechtsverbindliche elektronische Übermittlung ermöglicht werden. Die Übermittlung der Dokumente ist nur im PDF-Format zulässig.
E-Mails dieser Art sind an: info@Neustadt-aisch.de zu richten.
Die Möglichkeit des Schriftformersatzes bietet auch das "Sichere Kontaktformular" unter https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=79108924471
sofern die Authentifizierung jeweils mit dem neuen Personalausweis (nPA) erfolgt. Kommunikationen über das "Sichere Kontaktformular" sind vor unbefugten Zugriffen geschützt und gehen ebenfalls unter info@Neustadt-aisch.de ein.
Eine förmliche Zustellung, die einen Zustellungsnachweis erfordert, ist derzeit auf elektronischem Wege nicht möglich.
1.4 Technische Hinweise
1.4.1 SPAM- und Virenschutz
Wir setzen - wie viele E-Mail-Anbieter - Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme („Viren“) enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht.
1.4.2 Größe
E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 15 Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.
1.4.3 Format
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt vorhandenen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate werden angenommen:
- Textdateien (*.txt)
- Portable Document Format (*.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (*.jpg)
- Graphics Interchange Format (*.gif)
- Tag Image File Format (*.tif)
- Bitmap Pictures (*.bmp)
- Portable Network Graphics (*.png)
- Roshal Archive (*.rar) – ausschließlich ohne Kennwortschutz
- Rich Text Format (*.rtf)
- ZIP-Dateiformat (*.zip) – ausschließlich ohne Kennwortschutz
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht verarbeitet werden. Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste unregelmäßig aktualisiert wird.
1.4.4 Betreff
Es muss generell ein kurzer, prägnanter Betreff der E-Mail angegeben werden.
1.4.5 Fehlermeldung
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, bekommen Sie durch die Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch eine Rückinformation. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Bei einigen Empfängern kann es durch Einsatz von Antiviren- oder Antispamsoftware dazu kommen, dass die automatisch generierte E-Mail unserer Software nicht ankommt. Bitte kontrollieren Sie in diesem Fall Ihre Einstellungen.
Diese Punkte gelten nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch und nicht für Links/Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. von Gemeinden oder sonstigen Behörden.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation E-Mail finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
