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551. [Leistung] Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen  
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich…  
552. [Leistung] Wohnsitz; Anmeldung  
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.  
553. [Leistung] Wohnsitz; Abmeldung  
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.  
554. [Leistung] Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb  
Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.  
555. [Leistung] Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten  
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.  
556. [Leistung] Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte  
Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.  
557. [Leistung] Wildschaden; Anmeldung  
Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.  
558. [Leistung] Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs  
Das Widerspruchsverfahren ermöglicht in einigen Rechtsbereichen eine verwaltungsinterne Überprüfung der Ausgangsentscheidung.  
559. [Leistung] Wasserversorgung; Zahlung von Wasserbeiträgen  
Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.  
560. [Leistung] Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren  
Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.  
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