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Winterdienst – wer macht was?

Winterdienst – wer macht was?

Bei Eis und Schnee sind unser Kommunalunternehmen Bauhof und auch die Anlieger gefordert. Schnee muss geräumt und bei Eis muss gestreut werden. Nachfolgend weisen wir nochmals in Kürze auf die wichtigsten Dinge hin, die beim Winterdienst zu beachten sind und wer was tun muss.

 

Was haben die Anlieger zu tun?

Als Anlieger bezeichnet man die Bürger, deren Grundstück unmittelbar an die städtische Straße oder den Gehsteig angrenzt. Auch sogenannte „Hinterlieger“ (Grundstücke, die nur über ein vor ihnen liegendes Grundstück mit der öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen werden) sind gemeinsam mit ihrem Vorderlieger reinigungs- und winterdienstpflichtig.

Die Anlieger haben die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Dies muss so geschehen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Falls nicht der gesamte Gehweg geräumt werden kann, ist er auf mindestens 1,20 m bis 1,50 m Breite zu räumen. Wenn keine Gehwege vorhanden sind, gelten als solche die Flächen am Rande der Fahrbahn auf einer Breite von 1,20 m bis 1,50 m. Falls an einer Fahrbahn nur auf einer Seite ein Gehweg vorhanden ist, besteht nur für diese Seite die Räum- und Streupflicht.

Der geräumte Schnee und das Eis ist auf dem restlichen Teil des Gehweges oder, wenn dieser Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen. Straßenrinnen und Straßeneinläufe sind freizuhalten. Auf keinen Fall darf der Schnee auf die Fahrbahn geworfen werden. Dies kann zu Unfällen führen und ist verboten.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Räum- und Streupflicht endet um 20.00 Uhr. Damit die Gehbahnen für Fußgänger gefahrlos genutzt werden können, sollten abstumpfende Stoffe wie z.B. Sand oder Splitt benutzt werden. Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen mit Auftausalz zulässig.

 

Wichtig: Die Räum- und Streupflicht der Eigentümer gilt auch bei unbebauten Grundstücken!

 

Was macht der Fuhrpark des Kommunalunternehmens Bauhof?

Der Bauhof räumt und streut die öffentlichen Flächen, dies sind Straßen, Wege und Plätze. Aber nicht alle öffentlichen Flächen unterliegen dem Winterdienst. Bei leichtem Schneefall und Eisglätte werden Straßen mit erhöhter Verkehrs-belastung und/oder starkem Gefälle geräumt und gestreut; Straßen mit geringem Verkehr, wie zum Beispiel in Wohngebieten, nicht. Auch Straßen, die wenig Gefälle aufweisen, werden vom Bauhof nicht angefahren.

Bei starkem Schneefall werden alle Straßen und Wege geräumt, dies in der Abfolge, wie es die Verkehrssicherheit erfordert: die Hauptverkehrsstraßen werden vorrangig bedient, die Wohnstraßen später.

Die zeitliche Räum- und Streupflicht ist für die in kommunaler Verantwortung stehenden Flächen grundsätzlich vergleichbar mit den genannten Zeiten, zu denen Anlieger tätig werden müssen. Meist beginnt der Winterdienst aber wesentlich früher. Vereinzelt kann es ja nach Wetter- und Verkehrslage vorkommen, dass die Räumtouren erst im Laufe des Vormittages zu Ende gefahren werden. Die Räum- und Streuarbeiten werden abends um 21.00 Uhr beendet. Für Wochenenden und Feiertage wird eine Rufbereitschaft eingeteilt.