Zum Hauptinhalt springen

Pauschalvertrag mit der GEMA – Erweiterung 2024

Eine wichtige Information für alle Ehrenamtlichen, die Veranstaltungen mit Musik durchführen:

Aus den gewonnenen Erkenntnissen des vergangenen Jahres wurden nun Anpassungen und Erweiterungen am GEMA Pauschalvertrag vorgenommen: mehr Nutzungsberechtigte – mehr Veranstaltungen – größere Veranstaltungsfläche. Dies kommt allen ehrenamtlich Engagierten in Bayern und allen Engagementbereichen zugute.

Das wichtigste in Kürze:

- Es können jetzt alle Organisationen von dem Pauschalvertrag profitieren, die gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen (bisher nur eingetragene und gemeinnützige Vereine). Dies umfasst nun auch sowohl nicht eingetragene Vereine als auch Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige gemeinnützige Organisationen.

- Es sind nunmehr vier (bisher zwei) Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei. Dies gilt auch für rechtlich unselbständige Untergliederungen von Organisationen, sofern diese die allgemeinen Voraussetzungen des Pauschalvertrags erfüllen.

- Der Pauschalvertrag gilt für Veranstaltungen bis zu einer Fläche von bis zu 500 qm (bisher 300 qm).

Diese Neuerungen und Erweiterungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024: Auch bereits seit 1. Januar 2024 durchgeführte und bei der GEMA angemeldete Veranstaltungen, welche die neuen Kriterien erfüllen, sind erfasst.

Weitere Informationen und ein Infoblatt zum Download steht hier zur Verfügung:

GEMA Infoblatt Juni 2024