Öffentlicher Aufruf zum Regionalbudget 2027
Aufruf der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land vom 05.10.2026
Die Kommunale Allianz NeuStadt und Land ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Unserer Kommunalen Allianz stehen bis zu 75.000€ zur Verfügung. Es können Anträge aus Baudenbach, Diespeck, Dietersheim, Gutenstetten, Ipsheim, Münchsteinach und Neustadt a.d.Aisch gestellt werden.
Wer ist förderfähig?
Anträge können von Vereinen, Stiftungen, Kommunen, Privatpersonen, Kirchen, Unternehmen etc. gestellt werden. Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Unsere Grundbedingungen für eine Förderung sind: Die Projekte werden im Gebiet der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land umgesetzt. Die Projekte tragen zu einem Handlungsfeld aus dem ILEK bei, nutzen der Allgemeinheit, haben einen realistischen Zeitplan, sind auch nach der Förderung tragfähig und haben eine mindestens neutrale Wirkung zur Demokratie.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Sie reichen als Träger von Kleinprojekten Ihren Antrag auf Förderung ab 05.10.2026 bis spätestens 20.11.2026 bei der für das Regionalbudget federführenden Stelle (VG Diespeck) ein. Ein interkommunales Entscheidungsgremium wählt anhand von zuvor festgesetzten Auswahlkriterien die Projekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, aus. Die Projekte werden im Vergleich zu allen in dieser Runde eingereichten Projekten bewertet.
Die Kriterien sind folgende:
Verbesserung Orts-/ Landschaftsbild
Beitrag zur Stärkung der regionalen Identität, Kultur und Brauchtum
regionaler Bezug und Nachhaltigkeit
Bürgerschaftliches Engagement am Projekt
Öffentliches Interesse
Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite
Qualität des Förderantrags
Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung oder zum Umweltschutz
innovativer Charakter
Gesamteindruck
Zusätzlich zum Förderantrag ist eine Checkliste auszufüllen. Beide Formulare stehen online auf der Webseite (www.neustadtundland.de) zur Verfügung und können per E-Mail zugesendet werden. Es ist hilfreich neben einer ausführlichen Beschreibung auch Bilder/ Skizzen o.Ä. (soweit möglich) einzureichen. Zudem wird ein telefonischer Kontakt zur Allianzmanagerin vor der Antragstellung empfohlen.
Nachdem die Auswahl vom Entscheidungsgremium getroffen wurde, wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Bis spätestens 20. September 2027 muss das Projekt abgewickelt und bis spätestens 01. Oktober 2027 muss der Durchführungsnachweis mit allen notwendigen Unterlagen eingegangen sein. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden nur Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000€ (brutto) nicht übersteigen. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80% bezuschusst, maximal jedoch 10.000€ und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500€ werden nicht gefördert. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Haben Sie noch offene Fragen?
Für nähere Informationen können sich Interessierte an Allianzmanagerin Theresia Mezereli der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land wenden:
Kommunale Allianz NeuStadt und Land
c/o Stadt Neustadt an der Aisch
Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch
T: 09161/666505 | M: neaundland@neustadt-aisch.de| www.neustadtundland.de
Hintergrundinformationen und Aktuelles zum Regionalbudget finden Sie auf der Seite des StMELF:
https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten: Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
Verwaltungsgemeinschaft Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck

