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Klimafonds 2023

Förderung von (E-)Lastenrädern und E-Kleintransporter (Fahrzeugklassen L1e, L2e, L6e) für Privatpersonen und Unternehmen im Landkreis

Der Wochenendeinkauf lässt sich in der Regel ebenso problemlos verstauen wie mehrere Getränkekisten für den spontanen Grillabend oder die Kinder für den Weg zum Kindergarten: Lastenräder können ihrem Namen auf vielseitige Weise gerecht werden. Da sie dank ihrer Zulademöglichkeiten manche Autofahrt vermeiden helfen, hat das Klimaforum des Landkreises beschlossen, den Kauf von Lastenfahrrädern, E-Lastenrädern und E-Kleintransportern mit einem eigens aufgelegten Förderprogramm zu unterstützen.

Insgesamt 70.000 Euro stehen für Neuanschaffungen im Jahr 2023 zur Verfügung.
Anträge sind seit 1. Januar 2023 möglich, wichtig ist, dass der Kauf 2023 erfolgt.
Voraussetzung ist ferner der Wohnsitz im Landkreis, im Fall von Firmen muss der
Unternehmenssitz im Landkreis sein. Bei Lastenrädern ohne elektronische Unterstützung sowie E-Kleintransportern wird der Kauf mit 25 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, maximal mit 1.000 Euro je Antrag. Bei Lastenrädern mit Elektro-Unterstützung liegt die Obergrenze sogar bei 1.500 Euro.

Antragsberechtigt sind laut Förderrichtlinien nicht nur Privatpersonen ab 18 Jahren, sondern auch Stiftungen, Vereine, Unternehmen und Kommunen.
Lastenräder können eine Alternative zum Zweitauto darstellen, sie können wie E-Kleintransporter Fahrten mit einem Verbrenner-Fahrzeug ersetzen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten. Zumal sie in verschiedenen Ausführungen erhältlich sind vom zwei- bis vierrädrigen Modell mit unterschiedlicher Zulade-Last, mit und ohne Anfahrhilfe.

Antragsformulare und Förderrichtlinien mit allen Details stehen auf www.kreis-nea.de zum Download bereit, sie können per E-Mail an klimafondsfoerderung@kreis-nea.de eingereicht werden. Bei Nachfragen ist Sebastian Haser unter Tel. 09161 92-6160 zu erreichen.