Förderung von Stecker-Solaranlagen
Die Kommunalen Allianzen Aurach-Zenn e.V. und NeuStadt und Land e.V. sehen die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und möchten den Ausbau der erneuerbaren Energien maßgeblich unterstützen. Aus diesem Grund wird zur Unterstützung privater Haushalte bei der Erzeugung regenerativer Energien ein gemeinsames Förderprogramm für Balkonkraftwerke, Mini-Photovoltaik-Anlagen oder Stecker-Solaranlagen aufgelegt.
Das Förderprogramm richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger im Gebiet der beiden Kommunalen Allianzen, welche grünen Strom für den Eigenverbrauch produzieren wollen. Durch die Installation einer Mini-PV-Anlage auf dem heimischen Balkon oder der Garage ist ein persönlicher Beitrag zur Energiewende möglich. Der erzeugte Strom fließt per Steckdose direkt in den lokalen Stromkreis, wird dort unmittelbar verbraucht und deckt einen Teil des häuslichen Bedarfs (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Geschirrspülmaschine).
Das Fördervolumen ist auf maximal 4.000€ pro Kommune beschränkt. Die Bewilligung der Projektförderung richtet sich nach Eingang der Auszahlungsanträge, welche frühestens ab dem 01.05.2024 eingereicht werden können.
Überblick
- 100,00 € Zuschuss pro Antrag (siehe Auszahlungsantrag)
- pro Haushalt ein Antrag möglich
- Antragstellung inkl. Rechnungsdatum der Stecker-Solaranlage ab dem 01.05.2024 möglich, bevorzugt per E-Mail: info@neustadtundland.de, aber auch postalisch
- Es werden Anlagen bis 800 Wp gefördert. Bei einer Erhöhung dieses Werts auf Bundesebene, wird dies entsprechend angepasst.
- 5 Jahre Zweckbindung (siehe Förderrichtlinien)
- Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht
Verantwortliche Stelle der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land
Frau Theresia Pöschl
Marktplatz 5, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Tel. 09161/666505
E-Mail: info@neustadtundland.de