Digitale Lichtbilder
Gesetzesänderung zum 02.05.2025
Inbetriebnahme digitale Erfassungsgeräte zum 08.07.2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
da die aktuelle Gesetzesänderung im Bereich Lichtbilder vermehrt zu Verunsicherung führt, wollen wir Sie hiermit über den aktuellen Stand informieren: Seit dem 02.05.2025 sollen keine papierhaften biometrischen Passbilder mehr bei der Beantragung von Ausweisdokumenten akzeptiert werden, diese sollen dann digital eingereicht werden. Es gibt für Sie als Bürger zwei Varianten, wie Sie ein biometrisches Lichtbild erstellen lassen können:
1: Fotodienstleister haben die Möglichkeit, sich für die Aufnahme von digitalen biometrischen Lichtbildern registrieren zu lassen. Bitte informieren Sie sich vor der Erstellung der Passfotos darüber, ob diese auch digital über die zertifizierte Cloud-Lösung gesetzeskonform an uns übermittelt werden können.
2: Über die Bundesdruckerei werden uns Geräte zur Verfügung gestellt, mit denen die Fotos direkt im Bürgerbüro gebührenpflichtig aufgenommen werden können. Die Geräte wurden am 08.07.2025 in Betrieb genommen und die biometrischen Passbilder können nun auch im Bürgerbüro aufgenommen werden.
Bezüglich der Übergangsfrist, nach welcher papierhafte Bilder weiterhin in Ausnahmefällen bis 31.07.2025 eingereicht werden können bitten wir folgendes zu beachten:
Die Regelung ist von mehreren Kriterien abhängig und das Bürgerbüro entscheidet für jeden Einzelfall, ob das Bild akzeptiert werden kann oder nicht.