Wirtschaftsförderung
Zur Förderung des Mittelstandes und insbesondere von Existenzgründungen haben EU, Bund und Land zahlreiche Förderprogramme aufgelegt.
Eine finanzielle Förderung kann durch Darlehen, Risikoentlastungen wie Bürgschaften und Haftungsfreistellungen, durch Beteiligungskapital sowie mitunter auch durch Zuschüsse erfolgen. In der Regel werden Investitionen gefördert.
Was ist generell zu beachten, wenn man staatliche Förderprogramme in Anspruch nehmen will?
Da bei fast allen öffentlichen Förderprogrammen die sogenannte "Vorbeginnsklausel" gilt, muß die Antragstellung in aller Regel vor Beginn des Vorhabens erfolgen, d.h.:
- Antragseingang vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank bzw. Regierung,
- vor Eingehen eines wesentlichen finanziellen Engagements (unschädlich sind dabei rechtliche und organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen)
Mit "Vorhaben" sind die zu finanzierenden Ausgaben, z. B. die Investitionen für ein konkretes Vorhaben gemeint. Solange mit diesem noch nicht begonnen wurde, ist eine staatliche Förderung nach wie vor möglich.
Es gilt meist das "Hausbankprinzip":
- Beantragung und Ausreichung der finanziellen Hilfen über die Hausbank, - die Hausbank trägt das Risiko; hierfür verlangt sie eine bankübliche Absicherung,
- bei unzureichenden Sicherheiten sind i.d. Regel Risikoentlastungen (Bürgschaften, Haftungsfreistellungen) möglich.
Beabsichtigen Sie eine Investition,
fragen Sie vorher bei der städtischen Wirtschaftsförderung (09161/666 67),
wir beraten Sie gerne.
Weiterführende Informationen im Internet:
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Die Agentur für Arbeit Fürth unterstützt mit dem Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU) die Sicherung von Arbeitsplätzen und wirkt dadurch dem drohenden Fachkräftemangel aktiv entgegen.
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Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft e.V.
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Förderbank Bayern
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