Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform
Warum erhalte ich einen Grundsteuerbescheid?
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. Dieser Bescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode (Stichtag 01.01.2022). Diese Bewertungen führte ausschließlich das Finanzamt durch, welches uns anschließend den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Auf dessen Grundlage hat die Stadt Neustadt a.d.Aisch Ihre zu zahlende Grundsteuer ermittelt.
Die Stadt Neustadt a.d.Aisch hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Messbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt Uffenheim (Tel. 09842/200-528) unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an die Stadt Neustadt a.d.Aisch.
Wird eine Berichtigung vom Finanzamt anerkannt, erfolgt eine Anpassung des Grundlagenbescheids durch das Finanzamt und die Stadt Neustadt a.d.Aisch wird einen neuen Grundsteuerbescheid für Sie erlassen.
Warum bekomme ich einen Bescheid, obwohl das Objekt bereits veräußert wurde?
Da Sie zum Zeitpunkt der Bewertung durch das Finanzamt (zum Stichtag 01.01.2022) noch Eigentümer waren.
Erfolgte in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentümerwechsel, hat diesen das Finanzamt oftmals noch nicht nachvollzogen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das zuständige Finanzamt Uffenheim.
Warum muss ich noch für das ganze Kalenderjahr Grundsteuer bezahlen, obwohl die Veräußerung unterjährig erfolgte?
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer gemäß § 9 Grundsteuergesetz und wird nach den
Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt. Das heißt, auch wenn Sie das Objekt im Laufe des
letzten Kalenderjahres veräußert haben, bleiben Sie noch für das restliche Jahr Steuerschuldner. Eine Umschreibung der Grundsteuer auf die neuen Eigentümer erfolgt nach Änderung durch das Finanzamt zum 01.01. des Folgejahres. Hierfür erhalten Sie zu gegebener Zeit entsprechende Bescheide.
Aufgrund erhöhtem Arbeitsaufkommens beim Finanzamt durch die Bearbeitung der Grundsteuerreform kann es noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis der genannte Vorgang bearbeitet wird. Sollte dies der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2025 noch abgebucht werden, erhalten Sie diese automatisch mit der Umschreibung bzw. dem Eigentümerwechsel rückerstattet.
Fragen und Änderungen zu Namen oder Adressen
Falls Sie konkrete Fragen oder Anliegen zu Adress- oder Namensänderungen haben, können Sie sich gerne
telefonisch an uns wenden, jedoch kann es aufgrund des zu erwartenden erhöhtem Arbeits- und Telefonaufkommens zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Alternativ können Sie uns per Post oder E-Mail (anja.lunz@neustadt-aisch.de) kontaktieren.
Zahlungen der Grundsteuer an die Stadt Neustadt a.d.Aisch
Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen. Bitte vergessen Sie nicht, bestehende Daueraufträge entsprechend bei Ihrer Bank abzuändern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Steueramt