Zum Hauptinhalt springen

Sonderprogramm zur Fassadensanierung 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

die Stadt Neustadt a.d.Aisch hat in der Sitzung des Stadtrats vom 24.07.2024 ein zeitlich begrenztes kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassadengestaltung erlassen. Dieses Sonderprogramm tritt am 01.09.2024 in Kraft und tritt am 30.06.2025 außer Kraft. 

Wer ist zuschussberechtigt?

Jeder, dessen Anwesen im Altstadtbereich, der Bahnhofsstraße oder der Alten Bahnhofsstraße liegt.

Was wird bezuschusst?

Ausbesserung des Außenputzes oder der Fassadenanstrich, der von der Straße aus sichtbaren Ansichtsflächen von Wohn-, gemischt genutzten Gebäuden und Gewerbegrundstücken im Fördergebiet. 

Was sind die weiteren Voraussetzungen?

  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
  • Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2025beendet und die Baustelleinrichtungen entfernt worden sein

In welcher Höhe wird der Zuschuss gewährt?

  • Es wird ein Betrag von 25,00 Euro pro Quadratmeter der Fassadenfläche gewährt (abzgl. der Fensterflächen)
  • Der Zuwendungshöchstbetrag je Grundstück beträgt 2.500,00 Euro.

Was muss ich tun um einen Zuschuss zu erhalten??

  • Es ist ein formloser Antrag bei der Stadt Neustadt a.d.Aisch zu stellen.
  • Dem Antrag sind beizufügen:
    • Ein Lageplan M 1:1000
    • Ansichtsfläche in qm abzgl. der Fensterfläche
    • Kostenaufstellung
    • Fotos der betreffenden Außenwände vor der Maßnahme
    • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (bei Gebäuden im Bereich der Baugestaltungssatzung oder eingetragene Einzeldenkmälern)
  • Bei Gebäuden in Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung muss der Baugestaltungsbeirat der Farbgebung zustimmen
  • Die angefallenen Kosten sind mit Rechnung nachzuweisen

Zuschussbewilligungen erfolgen nur im Rahmen der im Haushalt eingeplanten Mittel (2024 mit 10.000 Euro und 2025 mit 15.000 Euro). Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Informationsschreiben “Sonderprogramm zur Fassadensanierung 2025”