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Gebührenerhöhung des Personalausweises

Der Bundesrat hat mit Sitzung vom 30.01.2026 der Änderung der Gebührenverordnung für die Ausstellung von Personalausweisen zugestimmt. Es ist geplant, dass die Erhöhung zum 07.02.2026 in Kraft tritt, weswegen diese in Neustadt a.d.Aisch alle Anträge ab 09.02.2026 betrifft.

Die Gebühren ändern sich wie folgt:

Personalausweis: 46,00 € (bisher 37,00 €)

Personen unter 24 Jahren: 27,60 € (bisher 22,80 €)