Feuerwerksverbot an Silvester und Neujahr in der Innenstadt
Die Stadt Neustadt a.d.Aisch hat am 20.11.2025 wieder eine Allgemeinverfügung erlassen, um das Verwenden von handelsüblichen Feuerwerkskörpern (Kategorie F2) an Silvester und Neujahr in der Innenstadt, insbesondere am Marktplatz, zu verbieten.
Die Bekanntgabe erfolgte am 01.12.2025. Zur Verdeutlichung des betroffenen Bereiches werden entsprechende Plakate angebracht.
Die Allgemeinverfügung wird in der Silvesternacht durch ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen kontrolliert und durchgesetzt.
Die vollständige Fassung der Allgemeinverfügung kann zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Stadt Neustadt a.d.Aisch, Würzburger Str. 33, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden. Für Rückfragen können Sie sich an unser Ordnungsamt wenden.


