Bundestagswahl 2025
Bis spätestens 02.02.2025 müssen den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugestellt werden.
Auf der Homepage der Stadt Neustadt a.d.Aisch ist die Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bereits unter folgendem Link möglich: https://rathaus.neustadt-aisch.de/digitales-rathaus/leistung/wahlschein-und-briefwahlunterlagen-beantragung
Da die endgültige Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten erst am 30.01.2025 erfolgt und im Anschluss die Stimmzettel gedruckt und an die Gemeinden ausgeliefert werden, können die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 versandt werden.
Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens 23.02.2025, 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen müssen.
Ihr Wahlamt
der Stadt Neustadt a.d.Aisch