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Copyright:
Alle Bilder, Zeichnungen, Grafiken, Texte etc. unterliegen dem Copyright und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden.
Der jeweilige Copyright-Inhaber kann über die Stadtverwaltung erfragt werden.
Elektronische Kommunikation mit der Stadt Neustadt an der Aisch
nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Allgemein
Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden.
Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die das Gesetz Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge. Diese können Sie nicht durch e-Mail übermitteln.
Dies ist bei der Stadt Neustadt an der Aisch derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Art. 3a BayVwVfG durch qualifizierte Signatur möglich, da die Stadt Neustadt an der Aisch derzeit keine formgebundenen Anträge online zur Verfügung stellt.
Wir bitten Sie in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (z.B. Brief, evtl. Fax) zu verwenden.
Einfache formlose Schreiben
Die Übermittlung von
elektronischen Dokumenten an die Stadt Neustadt a.d.Aisch ist nur für den
einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.
Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
E-Mails können Sie an die E-Mail-Adresse info(a)Neustadt-Aisch.de oder
direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten
Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle richten. Die
E-Mail-Adressen finden Sie unter Rathaus&Bürgerserive -> Ämter und
Ansprechpartner.
Die Stadt Neustadt a.d.Aisch nimmt E-Mails
in den Formaten "HTML" und "Text" an. E-Mail-Anhänge werden in folgenden
Dateiformaten entgegengenommen:
Textdateien (*.txt)
Rich Text Format (*.rtf)
Microsoft Word (*.doc)
Microsoft Excel (*.xls)
Portable Data File (*.pdf)
Bilddateien (*.jpg, *.gif, *.tif, *.bmp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten
zulässig.
Bitte haben Sie Verständnis, das die Stadtverwaltung Neustadt a.d. Aisch nur Dateiformate der Microsoft Office Versionen bis 2003 und PDF Versionen bis Acrobat 8 akzeptiert.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine
automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet
werden.
Nicht lesbare Dateiformate werden an die Absenderadresse
-soweit möglich- zurückgeschickt.
E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 10 Megabyte
angenommen.
Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch
Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden.
Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Neustadt a.d.Aisch nur als nicht
selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. Passwortgeschützte
Datei-Archive werden nicht entgegengenommen.
Soweit eine förmliche
Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass dies auf
elektronischem Wege leider nicht möglich ist.
Die Stadt
Neustadt a.d.Aisch bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an, bei denen die Vertraulichkeit gesichert ist. Bitte verwenden Sie diese bevorzugt.
Wird per E-Mail an die Stadt
Neustadt a.d.Aisch herangetreten, geht die Stadt Neustadt a.d.Aisch davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr und der Verwendung von
SPAM-Filtern kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den
Adressaten erreicht.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt
Neustadt a.d.Aisch und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie
z.B. anderen Behörden.